Fotos von Schülern auf der Schulhomepage

Kategorie: Allgemein
Fotos von Schülern auf der Schulhomepage

Die Schulhomepage spielt eine zentrale Rolle in der Außendarstellung von Bildungseinrichtungen. Sie dient nicht nur als Informationsquelle über aktuelle Ereignisse und das Schulprofil, sondern auch als Brücke zu Eltern und Schülern. Besonders Fotos von Schülern können die Website bereichern und authentische Einblicke in das Schulleben bieten. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie dies rechtssicher und mit einem positiven Ansatz umsetzen können.

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Rechtliche Grundlagen beim Veröffentlichen von Schülerfotos

Zunächst ist festzuhalten, dass das “Recht am eigenen Bild” als ein zentraler Aspekt des Persönlichkeitsrechts angesehen wird. Dieses Recht schützt grundsätzlich die Abbildung von Personen in digitaler Form. Das Anfertigen von Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, wird rechtlich als die Erfassung personenbezogener Daten behandelt. Außerhalb des engen privaten Rahmens unterliegt solch eine Datenerfassung den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, konkret dem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt nach § 4 Abs. 1 BDSG, oder den landesspezifischen Datenschutzgesetzen, die eine explizite Einwilligung der abgebildeten Personen erfordern. Bei der Aufnahme von Fotos von Kindern und Jugendlichen im schulischen Kontext ist es demnach unerlässlich, vorab die Zustimmung der Erziehungsberechtigten einzuholen. Zuwiderhandlungen können zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Nach der Veröffentlichung eines Fotos greifen die Bestimmungen des Kunsturheberrechtsgesetzes (KUG). Gemäß diesem Gesetz ist eine Veröffentlichung nur mit der Zustimmung der abgebildeten Personen gestattet. Dies bedeutet für Ihre Schule, dass die Veröffentlichung von Bildmaterial, beispielsweise auf der Schulhomepage, ausschließlich mit der Einwilligung der darauf erkennbaren Personen bzw. der Erziehungsberechtigten erfolgen darf.

Auch im Falle von Gruppenaufnahmen ist die Einwilligung aller abgebildeten Personen erforderlich. Eine relevante Ausnahme von dieser Regel findet sich in § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG, wonach keine Zustimmung erforderlich ist, wenn Personen lediglich als Beiwerk neben einer Landschaft oder einer anderen Örtlichkeit erscheinen. Dennoch empfehlen wir, im schulischen Alltag generell die vorherige Einwilligung der Erziehungsberechtigten für alle denkbaren Fotoaufnahmen zu erlangen. Diese Zustimmung sollte von Ihrer Schule schriftlich eingeholt und sorgfältig archiviert werden.

Hinsichtlich der Möglichkeit, eine sogenannte „Generalvollmacht“ für die Einwilligung in die Veröffentlichung von Fotos für verschiedene Anlässe zu erteilen, möchten wir darauf hinweisen, dass eine wirksame Einwilligung eine präzise Formulierung erfordert. Die Zustimmenden müssen genau verstehen, worauf sie sich einlassen. Eine pauschale Einwilligung für „alle Foto-Veröffentlichungen“ ist demnach nicht zulässig. Jedoch ist es möglich, eine Einwilligung für mehrere spezifische Verwendungszwecke zu erteilen. Es ist ratsam, den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, durch Ankreuzen auszuwählen, für welche Zwecke sie ihre Bilder freigeben möchten, wie beispielsweise: Die Veröffentlichung des Klassenfotos auf der Schulhomepage oder die Veröffentlichung von Bildern von schulischen Veranstaltungen.

Ab einem bestimmten Alter der Schülerinnen und Schüler stellt sich zudem die Frage, ob diese selbst ihre Zustimmung geben dürfen, oder ob die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich ist. Obwohl die Geschäftsfähigkeit in Deutschland generell mit Vollendung des 18. Lebensjahres eintritt, ist für die Einwilligung in die Veröffentlichung von Fotos die individuelle Einsichtsfähigkeit der betreffenden Person ausschlaggebend. Die Rechtsprechung geht ab einem Alter von 16 Jahren in der Regel von einer ausreichenden Einsichtsfähigkeit aus. Trotzdem empfiehlt es sich, zur Gewährleistung der Rechtssicherheit bei 16- bis 18-jährigen Schülerinnen und Schülern sowohl die Zustimmung der Minderjährigen als auch die eines Erziehungsberechtigten einzuholen.

Noch einige praktische Tipps für den Umgang mit Schülerfotos

Prozess der Einwilligung

  • Zu Beginn des Schuljahres sollte die Einwilligungserklärung eingeholt werden, um organisatorischen Aufwand zu minimieren.
  • Achten Sie auf eine klare und verständliche Formulierung der Einwilligungserklärung.
  • Planen Sie genügend Zeit für die Rückgabe der Erklärungen ein.

Auswahl und Veröffentlichung der Fotos

  • Wählen Sie nur Fotos aus, die die Schüler in einem positiven Licht zeigen und die frei von diskriminierenden oder beleidigenden Inhalten sind.
  • Achten Sie auf eine hohe Bildqualität und eine angemessene Auflösung.
  • Fotos sollten mit einem aussagekräftigen Titel und einer Bildunterschrift versehen werden, um Kontext und Wert des Bildes zu unterstreichen.

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